Wer ein Kleingewerbe gründet, möchte vor allem wissen, welche regelmäßigen Ausgaben entstehen. Eine feste Monatsgebühr gibt es nicht. Die Kosten hängen von Tätigkeit, Umsatz, Versicherungen und benötigten Werkzeugen ab. Ein einfaches Nebengewerbe kann sehr günstig laufen, während ein hauptberufliches Gewerbe schnell mehrere hundert Euro monatlich kosten kann.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform. Häufig handelt es sich um ein kleines Einzelunternehmen, das keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Das Gewerbe muss grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob die Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Wichtig ist außerdem der Unterschied zur Kleinunternehmerregelung. Diese betrifft die Umsatzsteuer und ist in § 19 UStG geregelt. Ein Kleingewerbetreibender ist daher nicht automatisch Kleinunternehmer.
Kosten der Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung gehört zu den ersten Kosten einer Gründung. Je nach Stadt oder Gemeinde beträgt die Gebühr häufig ungefähr 20 bis 60 Euro. Dieser Betrag wird normalerweise nur einmal bei der Anmeldung bezahlt und gehört deshalb nicht zu den monatlichen Fixkosten.
Weitere Gebühren können entstehen, wenn das Gewerbe später umgemeldet oder bestimmte Angaben geändert werden müssen.
Monatliche Fixkosten
Wer wissen möchte, welche Kosten hat ein Kleingewerbe im Monat sollte zunächst die regelmäßigen Betriebsausgaben betrachten. Dazu können Geschäftskonto, Buchhaltungssoftware, Website, Telefon, Versicherungen und Werbung gehören.
Ein kleines digitales Gewerbe könnte beispielsweise monatlich 10 Euro für Hosting, 15 Euro für Buchhaltung und 10 Euro für ein Geschäftskonto ausgeben. Welche Kosten wirklich entstehen, hängt jedoch stark vom Geschäftsmodell ab.
Steuern beim Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe zahlt keine feste monatliche Steuer. Bei einem Einzelunternehmen richtet sich die Einkommensteuer hauptsächlich nach dem erzielten Gewinn und dem gesamten steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmers.
Der Gewinn wird vereinfacht aus Einnahmen minus Betriebsausgaben berechnet. Wer noch wenig Gewinn erzielt, hat daher normalerweise eine geringere Steuerbelastung als ein Unternehmer mit hohen Einnahmen.
Trotzdem ist es sinnvoll, regelmäßig einen Teil des Gewinns für mögliche Steuerzahlungen zurückzulegen.
Gewerbesteuer
Auch die Gewerbesteuer kann eine Rolle spielen. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt derzeit ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr.
Erst wenn der maßgebliche Gewerbeertrag diesen Betrag überschreitet, kann Gewerbesteuer entstehen. Die tatsächliche Höhe hängt außerdem vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Für viele kleine Nebengewerbe ist die Gewerbesteuer daher zunächst kein großer Kostenpunkt.
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung kann die steuerliche Verwaltung eines kleinen Betriebs vereinfachen. Nach der aktuell geltenden Regelung darf der Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr grundsätzlich 25.000 Euro nicht überschritten haben. Im laufenden Kalenderjahr gilt eine Grenze von 100.000 Euro.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Regelung nutzt, berechnet auf entsprechende Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Ein normaler Vorsteuerabzug ist dafür in der Regel ebenfalls nicht möglich.
Die Kleinunternehmerregelung bedeutet jedoch nicht, dass keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.
IHK und HWK
Viele Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bleiben.
Bei nicht im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen kann eine Beitragsbefreiung beispielsweise bei einem Gewinn oder Gewerbeertrag von höchstens 5.200 Euro jährlich möglich sein.
Handwerksbetriebe können stattdessen der Handwerkskammer (HWK) zugeordnet werden. Die tatsächlichen Beiträge unterscheiden sich nach Kammer, Tätigkeit und Unternehmensgröße.
Krankenversicherung
Bei einem hauptberuflichen Kleingewerbe kann die Kranken- und Pflegeversicherung zu den größten monatlichen Ausgaben gehören.
Selbstständige müssen ihre Absicherung grundsätzlich selbst organisieren. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten richtet sich der Beitrag unter anderem nach dem Einkommen und den geltenden Bemessungsgrenzen.
Bei einem Nebengewerbe neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann die Situation günstiger sein. Entscheidend ist jedoch die individuelle Bewertung durch die Krankenkasse.
Versicherungen
Je nach Tätigkeit können weitere Versicherungen sinnvoll sein. Eine Betriebshaftpflicht schützt beispielsweise vor bestimmten Schäden, die während der gewerblichen Tätigkeit verursacht werden.
Zusätzlich kommen Berufshaftpflicht, Rechtsschutz, Cyberversicherung oder Inhaltsversicherung infrage. Nicht jede Police wird für jedes Kleingewerbe benötigt.
Gründer sollten deshalb ihre tatsächlichen Risiken prüfen, statt viele Versicherungen abzuschließen, die sie möglicherweise gar nicht brauchen.
Geschäftskonto und Buchhaltung
Ein separates Geschäftskonto sorgt für eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Zahlungen. Für einfache Einzelunternehmen ist ein spezielles Geschäftskonto nicht grundsätzlich immer gesetzlich vorgeschrieben, kann die Buchhaltung aber deutlich übersichtlicher machen.
Je nach Anbieter sind kostenlose Konten verfügbar oder es entstehen monatliche Gebühren von etwa 5 bis 20 Euro.
Auch Buchhaltungssoftware kann zusätzliche Kosten verursachen. Einfache Lösungen gibt es bereits günstig, während umfangreiche Programme oder ein Steuerberater deutlich teurer werden können.
Beispiel für monatliche Kosten
Ein kleines Online- oder Dienstleistungsgewerbe von zu Hause könnte folgende Ausgaben haben:
Geschäftskonto: 10 Euro
Buchhaltungssoftware: 15 Euro
Hosting und Domain: 10 Euro
Telefonanteil: 20 Euro
Versicherung: 25 Euro
Weitere Software: 20 Euro
Damit würden rund 100 Euro monatliche Betriebskosten entstehen.
Krankenversicherung, Steuerrücklagen, Waren oder Büromiete sind in diesem Beispiel noch nicht enthalten. Bei einem hauptberuflichen Unternehmen können die Gesamtkosten deshalb wesentlich höher ausfallen.
Neben- oder Hauptgewerbe
Ein Nebengewerbe ist häufig günstiger. Wer bereits angestellt ist, kann vorhandene Technik nutzen, von zu Hause arbeiten und benötigt möglicherweise kein Büro.
Bei einem Hauptgewerbe entstehen dagegen oft höhere Kosten für Krankenversicherung, Arbeitsräume, Ausstattung oder Versicherungen.
Gerade für Gründer, die eine Geschäftsidee zunächst ausprobieren möchten, kann ein Nebengewerbe deshalb einen kostengünstigen Einstieg bieten.
Kosten reduzieren
Die Frage „Welche Kosten hat ein Kleingewerbe im Monat?“ lässt sich am besten beantworten, wenn notwendige und freiwillige Ausgaben getrennt werden.
Zu Beginn sind teure Büroräume oder zahlreiche Premium-Software-Abos häufig nicht erforderlich. Wer von zu Hause arbeitet, günstige digitale Werkzeuge nutzt und seine Buchhaltung selbst organisiert, kann seine Fixkosten niedrig halten.
Bei Versicherungen oder steuerlichen Fragen sollte jedoch nicht ausschließlich nach dem günstigsten Angebot entschieden werden.
Fazit
Ein Kleingewerbe hat keinen festen monatlichen Preis. Ein einfaches Nebengewerbe kann mit wenigen Dutzend Euro Betriebskosten auskommen. Ein hauptberufliches Gewerbe mit Krankenversicherung, Büro, Software und Versicherungen kann dagegen mehrere hundert Euro monatlich kosten.
Die Gewerbeanmeldung kostet meist ungefähr 20 bis 60 Euro einmalig. Dazu kommen individuelle laufende Ausgaben und mögliche Steuern.
Wer die Kosten frühzeitig plant, regelmäßig Steuerrücklagen bildet und unnötige Fixkosten vermeidet, kann ein kleines Gewerbe auch mit überschaubarem Budget starten und langfristig kontrolliert ausbauen.
FAQs
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Monat?
Die monatlichen Kosten sind nicht festgelegt. Ein kleines Nebengewerbe kann mit wenigen Dutzend Euro auskommen. Bei einem Hauptgewerbe können durch Krankenversicherung, Software, Büro und Versicherungen schnell mehrere hundert Euro pro Monat entstehen.
Muss ein Kleingewerbe jeden Monat Steuern zahlen?
Nicht unbedingt. Die Einkommensteuer hängt vom Gewinn und der persönlichen Steuersituation ab. Das Finanzamt kann später Vorauszahlungen festsetzen. Deshalb ist es sinnvoll, regelmäßig einen Teil des Gewinns als Steuerrücklage beiseitezulegen.
Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde meistens ungefähr 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr fällt normalerweise einmalig bei der Gründung an und gehört daher nicht zu den laufenden monatlichen Kosten.
Muss ein Kleingewerbe Gewerbesteuer zahlen?
Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Erst oberhalb dieses Betrags kann Gewerbesteuer entstehen. Die genaue Höhe hängt außerdem vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Ist ein Kleingewerbe im Nebenerwerb günstiger?
Oft ja. Wer bereits angestellt ist und sein Gewerbe von zu Hause betreibt, benötigt möglicherweise kein Büro und hat häufig geringere laufende Kosten. Die persönliche Situation bei Kranken- und Sozialversicherung sollte trotzdem mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Lesen Sie auch den Artikel: Laptop wird heiß obwohl Lüfter läuft: Ursachen und Lösungen
